Menü
Pressemitteilung 28. Januar, Frankfurt (Oder)
Großer Erfolg der Umweltverbände: Warschauer Gericht bestätigt die Rechtswidrigkeit des Oderausbaus
Der Grüne Kreisverband Frankfurt (Oder) begrüßt den richtungsweisenden Beschluss des Warschauer Verwaltungsgerichts, das die Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Ausbau der Oder als rechtswidrig erklärt hat. Dies ist ein entscheidender Sieg für Umwelt- und Naturschutzorganisationen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Die Klage, die von einem Zusammenschluss von Umweltverbänden wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Gesellschaft zur Rettung der Oder und polnischen Partnerorganisationen eingereicht wurde, argumentierte erfolgreich, dass der Ausbau der Oder gegen europäisches Umweltrecht verstößt. Insbesondere der Schutz der Flora und Fauna entlang des Flusses und die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie seien nicht gewährleistet gewesen.
„Dieser Beschluss zeigt, dass der Schutz unseres gemeinsamen europäischen Flusses und der Erhalt der biologischen Vielfalt höchsten rechtlichen Rang hat“, betont Ola Schäfer, Sprecherin des Kreisverbands. „Die Oder ist nicht nur ein Fluss, sondern ein Lebensraum von unschätzbarem Wert, der unter dem massiven Ausbau und der Vertiefung unwiderruflich leiden würde."
Sahra Damus, Vorsitzende der bündnisgrünen Stadtfraktion, ergänzt: "Es muss nun über den Rückbau der rechtswidrig von der PiS-Regierung gebauten Buhnen und ökologische Kompensationsmaßnahmen gesprochen werden. Die neue polnische Regierung hat den Oderausbau ruhend gestellt und immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig ihr der Rechtsstaat ist. Hinzukommt, dass der geplante Oderausbau auch dem Hochwasserschutz schadet, denn in einem verengten und vertieften Fluss vergrößern sich Hochwasserwellen. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, das deutsch-polnische Abkommen zur Oder gemeinsam mit unseren polnischen Partnern neu zu verhandeln und die Vorgaben des Urteils, aber auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Niedrig- und Hochwasserphasen einzubeziehen. Ziel muss eine Erholung des Flusses und ein naturnaher Hochwasserschutz sein.“
Der Kreisverband hebt hervor, dass die Entscheidung nicht nur einen Meilenstein für die Oder selbst darstellt, sondern auch für die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Naturschutz.
„Wir setzen uns weiterhin für eine Renaturierung und einen ökologischen Schutz der Oder ein“, so Schäfer weiter. „Die Oder braucht keinen Ausbau, sondern ein klares Konzept zur Stabilisierung ihres ökologischen Gleichgewichts. Nur so kann sie auch in Zukunft ein lebenswerter Raum für Mensch und Natur bleiben.“
Angesichts der gerichtlichen Entscheidung fordert der Grüne Kreisverband Frankfurt (Oder) die künftige Bundesregierung auf, das deutsch-polnische Abkommen von 2015, das den Ausbau der Oder regelt, grundlegend zu überarbeiten. Verkehrsminister Wissing darf keine Zeit verlieren und muss dazu an seinen polnischen Kollegen herantreten. Die Umweltministerinnen Deutschlands und Polens haben sich schon mehrfach kritische zum Oderausbau geäußert, die Verkehrsressorts müssen nun folgen. Gemeinsam sind sie aufgefordert, das Abkommen an die heutigen ökologischen und rechtlichen Anforderungen anzupassen, um die langfristige Erhaltung des Flusses zu gewährleisten. Es braucht eine klare Absage an weitere Bauvorhaben und stattdessen konkrete Pläne zur Renaturierung und zur Verbesserung der Wasserqualität und der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]