Dringlichkeitsantrag für die StVV - Missbilligung der Äußerungen des OB - OB muss einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen

Die Äußerungen des Oberbürgermeisters auf der Pressekonferenz vom 7. Mai dürfen nicht  unwidersprochen hingenommen werden. Nach Ansicht der Stadtverordneten Jörg Gleisenstein (Bündnis 90/Die Grünen), Angelika Schneider (Bürgerinitiative Stadtentwicklung) und Sven Hornauf (Die Linke) ist es notwendig, dass sich die Stadtverordnetenversammlung ausführlich mit diesem Vorgang beschäftigt. Die drei Stadtverordneten haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag für die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 15.5.2014, eingebracht.

"Die Stadtverordnetenversammlung ist Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des Oberbürgermeisters und kann als solche die Äußerungen des Oberbürgermeisters nicht konsequenzlos vorbei ziehen lassen. Die öffentlich vorgetragenen Äußerungen und Abqualifizierungen des Oberbürgermeisters zur Person der Kämmerin sind dienst- und kommunalrechtlich bedenklich und beschädigen das Ansehen der Stadt. Der Oberbürgermeister sollte sich hierfür entschuldigen und seine Dienstpflichten als oberster Dienstherr von VerwaltungsmitarbeiterInnen und als Leiter der Stadtverwaltung zukünftig gewissenhaft wahrnehmen. Persönliche Reibereien dürfen das Handeln der Verwaltung nicht lähmen, denn dafür sind die Herausforderungen, denen die Stadt gegenüber steht, zu groß. Deshalb fordern wir Antragsteller auch, den Stellenplan mit den Schlussfolgerungen aus der Organisationsuntersuchung und darauf aufbauend den Haushalt 2015 schnellst möglich zu erarbeiten" so Jörg Gleisenstein zur Begründung des Antrags.

Antragstext

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>

  • So viel grüner Strom wie noch nie

    Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]

  • Erster Gleichwertigkeitsbericht

    Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]

  • Neues Staatsangehörigkeitsrecht

    Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]