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Campusgrün Viadrina setzt sich für die Stärkung und Unterstützung studentischer Initiativen ein. Wir wollen die Möglichkeiten, die Studierende haben, zugänglicher machen. Daher haben wir hier für alle engagierten Studierenden und für Initiativen zusammengefasst, wie Initiativen finanzielle Unterstützung durch die Studierendenschaft erhalten können.
Initiativen können Projektförderungen und Initiativförderungen beantragen. Alle Regelungen dazu sind in der RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STUDENTISCHER INITIATIVEN AN DER EUROPA-UNIVERSITÄT VIADRINA (RL‐INITIATIV) und in der RICHTLINIE ZUR VERGABE VON PROJEKTZUSCHÜSSEN AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT (RL-PROJEKT) geregelt.
Projektanträge
Für (einmalige) Projekte können Initiativen einen Projektantrag beim AStA stellen. Diese RL-Projekt gilt für alle Anträge auf Gewährung von finanzieller Unterstützung für Projekte und andere durch Mittel der Studierendenschaft finanzierte Fahrten von Mitgliedern der Studierendenschaft der Europa-Universität Viadrina Antragsberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projekt überwiegend auf Studierende der EUV ausgerichtet sein muss. Die Entscheidung über Förderanträge liegt grundsätzlich dem AStA. Wenn mehr als 300 € beantragt werden, muss das Studierendenparlament den Projektantrag genehmigen.
Initiativanträge
Die RL-Initiativ gilt für alle Anträge auf Gewährung von Förderung studentischer Initiativen aus Mitteln der Studierendenschaft der Europa‐Universität Viadrina. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Haushaltsjahres der Studierendenschaft für den Bewilligungszeitraum.
Unterschied Initiativantrag und Rechenschaftsbericht
Initiativanträge sind Anträge zur Förderung der Initiative im kommenden Haushaltsjahr.
Bei den Rechenschaftsberichten müssen Initiativen, die im ablaufenden Haushaltsjahr eine Initiativförderung beantragt haben, eine Rechenschaft ablegen.
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