Initiativen stärken: So erhalten ihr finanzielle Unterstützung

Campusgrün Viadrina setzt sich für die Stärkung und Unterstützung studentischer Initiativen ein. Wir wollen die Möglichkeiten, die Studierende haben,  zugänglicher machen. Daher haben wir hier für alle engagierten Studierenden und für Initiativen zusammengefasst, wie Initiativen finanzielle Unterstützung durch die Studierendenschaft erhalten können.

 

Initiativen können Projektförderungen und Initiativförderungen beantragen. Alle Regelungen dazu sind in der RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STUDENTISCHER INITIATIVEN AN DER EUROPA-UNIVERSITÄT VIADRINA (RL‐INITIATIV) und in der RICHTLINIE ZUR VERGABE VON PROJEKTZUSCHÜSSEN AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT (RL-PROJEKT) geregelt.

 

Projektanträge

Für (einmalige) Projekte können Initiativen einen Projektantrag beim AStA stellen. Diese RL-Projekt gilt für alle Anträge auf Gewährung von finanzieller Unterstützung für Projekte und andere durch Mittel der Studierendenschaft finanzierte Fahrten von Mitgliedern der Studierendenschaft der Europa-Universität Viadrina Antragsberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projekt überwiegend auf Studierende der EUV ausgerichtet sein muss. Die Entscheidung über Förderanträge liegt grundsätzlich dem AStA. Wenn mehr als 300 € beantragt werden, muss das Studierendenparlament den Projektantrag genehmigen.

 

Initiativanträge

Die RL-Initiativ gilt für alle Anträge auf Gewährung von Förderung studentischer Initiativen aus Mitteln der Studierendenschaft der Europa‐Universität Viadrina. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Haushaltsjahres der Studierendenschaft für den Bewilligungszeitraum. 

 

Unterschied Initiativantrag und Rechenschaftsbericht

Initiativanträge sind Anträge zur Förderung der Initiative im kommenden Haushaltsjahr.

Bei den Rechenschaftsberichten müssen Initiativen, die im ablaufenden Haushaltsjahr eine Initiativförderung beantragt haben, eine Rechenschaft ablegen.

  1. Alle Initiativen, die im vergangenen und im kommenden Haushaltsjahr eine Initiativförderung beantragt haben und beantragen, müssen bereits ihren Rechenschaftsbericht und ihren Initiativantrag einreichen.
  2. Initiativen, die jetzt neu einen Initiativantrag stellen müssen nur einen Initiativantrag stellen. Einen Rechenschaftsbericht müssen sie nicht einreichen (da sie sich ja auch nicht für das vergangene Jahr rechtfertigen können, wenn sie keine Mittel beantragt haben).
  3. Initiativen, die im vergangenen Haushaltsjahr einen Initiativantrag beantragt haben aber für das kommende Jahr keinen neuen Antrag stellen, müssen nur einen Rechenschaftsbericht einreichen. Dafür haben sie aber noch bis zum 30.06. Zeit und sie sind nicht Gegenstand er Abstimmung auf der kommenden StuPa-Sitzung.

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