Zur Ankündigung des Oberbürgermeisters, die bis Jahresende geltende Alkoholverbotszone verlängern und ausweiten zu wollen um das Areal vor dem Alten Kino, erklärt die Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Frankfurt (Oder), Alena Karaschinski, folgendes:

Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung mit Sozialarbeit und anderen Maßnahmen den Problemen im Bereich des Lennéparks und des Horten-Vorplatzes begegnen möchte. Denn das Sicherheitsgefühl der Menschen und ein attraktiver Lennépark sind wichtig für das Zusammenleben in unserer Stadt. Nach unserer Ansicht hat sich jedoch hinsichtlich einer Alkoholverbotszone nichts an der Gültigkeit unserer Argumentation aus den vergangenen Jahren geändert: Eine Alkoholverbotszone löst keine Probleme, sondern verlagert sie 
nur. Das haben die letzten zwei Jahre auch eindrücklich gezeigt. Wir befürchten bei Ausweitung der Verbotszone auf das Areal vor dem Alten Kino eine erneute Verlagerung des Alkoholkonsums und damit einhergehender Probleme an andere Orte, wie vor das Kleist Forum, in die Karl-Straße oder vor das 
Mikado. Damit wäre niemandem geholfen. Darüber hinaus bezweifeln wir, ob die Alkoholverbotszone einer gerichtlichen Klage Stand halten würde."

Die Bündnisgrüne Stadtverordnete Sahra Damus ergänzt: "Das Problem verschwindet nicht, wenn wir es aus bestimmten Orten in der Stadt fernhalten. Alkoholsucht ist eine Krankheit. Wichtig wäre mehr 
aufsuchende Sozialarbeit bei Suchtkranken, auch zur Entlastung der Mitarbeitenden des Ordnungsamtes. Wie schon im Jahr 2016 halten wir die Interventionsmöglichkeiten, die die Stadtordnung nach §4 Abs. a) bis o) den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes einräumt, für umfangreich und ausreichend. Schon vor Einrichtung der Alkoholverbotszone untersagte §4 Abs. 4e) auf dem gesamten Stadtgebiet "andere Personen in der berechtigten Benutzung mehr als den Umständen nach unvermeidbar zu behindern, nicht unerheblich zu 
beeinträchtigen oder zu belästigen, z.B. durch Ansammlung mehrerer Personen und / oder Lagern, störenden Alkohol- oder Rauschmittelkonsum, Verrichten der Notdurft, Lärmen oder Betteln". Nach unserer Ansicht ermöglicht diese Regelung frühzeitiges und präventives Handeln der Sicherheitsbehörden."
 



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