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Vielen Dank für die tolle Bewerbungskampagne! Die verkehrsberuhigte Innenstadt ist eine gute Idee - auch ohne Zukunftszentrum
Carla Ruhrmann, Sprecherin des Frankfurter Kreisverbands Bündnis 90/Die Grünen
„Selten wurde in Frankfurt in eine Idee so viel Leidenschaft, Überzeugung und Arbeit gesteckt wie in die Bewerbung um das Zukunftszentrum. Die Kampagne hat große Unterstützung aus der Stadtgesellschaft und von vielen Akteur*innen aus der Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft erfahren. Wir bedauern die Entscheidung ausdrücklich und danken dem Oberbürgermeister René Wilke und der Europa-Universität Viadrina dafür, dass sie zusammen mit vielen Akteur*innen eine sehr würdige Bewerbungskampagne auf die Beine gestellt haben, die bleibenden Eindruck nach innen und außen hinterlassen hat.“
Alena Karaschinski, Sprecherin des Frankfurter Kreisverbands Bündnis 90/Die Grünen
„Wir sind traurig und betroffen. Nun gilt es, inne zu halten und zu erkennen, dass viele von den erarbeiteten Zukunftszenarien trotzdem für die Stadtentwicklung nutzbar zu machen sind. Die verkehrsberuhigte Innenstadt und die Stärkung der Straßenbahn als Rückgrat unseres ÖPNVs bleiben zum Beispiel sinnvoll, wenn wir über die weitere Innenstadtentwicklung und eine mittelfristig andere Nutzung der wertvollen Fläche an unserer Stadtbrücke nachdenken.“
Hintergrund:
Die Wirtschaftlichkeitsstudie zu den vier Straßenbahn-Varianten Slubice - Nord aus dem Jahr 2011 finden Sie hier: https://oderlinie.wordpress.com/informationen/
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bietet der Bund den Ländern im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) die Möglichkeit, Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren zu können.
Mit dem rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des GVFG wurden diese Möglichkeiten noch wesentlich verbessert. Es wurde eine Vielzahl neuer Fördertatbestände zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV geschaffen. Zusätzlich wurde der Betrag der zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen stark erhöht, die Mindestvorhabengröße abgesenkt und die Fördersätze für die einzelnen Fördertatbestände erhöht. Dadurch sind die Länder und Kommunen in die Lage versetzt worden, den ÖPNV noch umfassender zu verbessern und attraktiv zu gestalten.
Bereits im Jahr 2020 wurden die GVFG-Mittel auf rund 665 Mio. Euro erhöht. Ab 2021 stehen jährlich GVFG-Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Ab 2025 betragen die Bundesfinanzhilfen dann sogar 2 Mrd. Euro und ab 2026 steigen sie um 1,8 Prozent jährlich (sog. Dynamisierung).
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-schienenpersonenverkehr/gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-gvfg.html
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