5StVV_02042009_Gleisenstein_Kontrolle WaffenG Ffo
Da die Umsetzung des Waffengesetzes Aufgabe der Polizei ist, konnte die Verwaltung nicht auf alle Fragen antworten. Deshalb habe ich die Anfrag an das Polizeipräsidium mit der Bitte um Antwort weitergeleitet.
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage finden Sie hier:
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