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Durch Medienberichte ist bekannt geworden, dass die Polizei die Anbringung von Videokameras zur Überwachung des Bereichs Slubicer Straße/ Karl-Marx-Straße plant. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Brandenburger Polizeigesetz. Nach dem Polizeigesetz ist der Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen daran geknüpft, dass es sich um so genannte Kriminalitätsschwerpunkte handelt und an diesen Orten nach Lageerkenntnissen vermehrt Straftaten drohen.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]