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Durch Medienberichte ist bekannt geworden, dass die Polizei die Anbringung von Videokameras zur Überwachung des Bereichs Slubicer Straße/ Karl-Marx-Straße plant. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Brandenburger Polizeigesetz. Nach dem Polizeigesetz ist der Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen daran geknüpft, dass es sich um so genannte Kriminalitätsschwerpunkte handelt und an diesen Orten nach Lageerkenntnissen vermehrt Straftaten drohen.
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