29.3.2011 Kleine Anfrage und Antwort: Konzessionsverträge für kommunale Strom- und Gasnetze

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das kommunale Strom- und/oder Gas-Netz spätestens zwei Jahre vor Ablauf das Enddatum des Konzessionsvertrags im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Unterbleibt diese Veröffentlichung und schließt die Stadt vorzeitig z.B. mit dem bisherigen Netzbetreiber einen neuen Vertrag ab, ist dieser rechtlich unwirksam. Die Verträge laufen meistens über 20 Jahre. In Brandenburg wurden viele Verträge mit Netzbetreibern zwischen 1991 und 1993 abgeschlossen haben.

Die Anfrage ergab, dass die Konzessionsverträge in Frankfurt  am 31.12.2013 auslaufen. Bis dahin besteht also Gelegenheit, sich strategische Gedanken zu machen, wie die Konzessionsverträge auch genutzt werden können, um die Energiewende zu unterstützen und Möglichkeiten für mehr Klimaschutz entsprechend dem "grünen Konzessionsvertrag" hierüber genutzt werden können.

userspace/BB/kv_frankfurt-oder/Antraege/110228_JG_kleineAnfrage_Konzessionsvertrag.pdfKleine Anfrage und Antwort der Verwaltung

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