14.06.2012 Anfrage StVV: Stärkung demokratischer Teilhabe – Anwendung der neuen Regelungen des Volksabstimmungsgesetzes

Seit der Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes im Februar dieses Jahres darf bei Volksbegehren nicht nur in amtlichen Eintragungsstellen, sondern auch per Briefeintrag abgestimmt werden. Das Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!" ist das erste, für das diese neuen Regelungen gelten. Zudem dürfen bei diesem Volksbegehren zum ersten Mal auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren (geboren vor dem 4. Dezember 1996) an einem Volksbegehren teilnehmen.

Anfrage

Antwort

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>

  • So viel grüner Strom wie noch nie

    Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]

  • Erster Gleichwertigkeitsbericht

    Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]

  • Neues Staatsangehörigkeitsrecht

    Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]