14.06.2012 Anfrage StVV: Stärkung demokratischer Teilhabe – Anwendung der neuen Regelungen des Volksabstimmungsgesetzes

Seit der Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes im Februar dieses Jahres darf bei Volksbegehren nicht nur in amtlichen Eintragungsstellen, sondern auch per Briefeintrag abgestimmt werden. Das Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!" ist das erste, für das diese neuen Regelungen gelten. Zudem dürfen bei diesem Volksbegehren zum ersten Mal auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren (geboren vor dem 4. Dezember 1996) an einem Volksbegehren teilnehmen.

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