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Seit der Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes im Februar dieses Jahres darf bei Volksbegehren nicht nur in amtlichen Eintragungsstellen, sondern auch per Briefeintrag abgestimmt werden. Das Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!" ist das erste, für das diese neuen Regelungen gelten. Zudem dürfen bei diesem Volksbegehren zum ersten Mal auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren (geboren vor dem 4. Dezember 1996) an einem Volksbegehren teilnehmen.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]