Kognitive, soziale und seelische Reife sind wichtige Voraussetzungen, um die einschneidenden Veränderungen, die die Einschulung für Kinder mit sich bringt, gut zu bewältigen.
Das Brandenburger Einschulungsverfahren bringt es mit sich, dass die Entscheidung über die Einschulung oder Rückstellung eines Kindes von den Grundschulleitern/innen (der Schulen in öffentlicher Trägerschaft) auf der Basis von Elternwunsch, Empfehlung der Kindergärtner/innen, des/r Amtsärztin/in und der eigenen Beobachtung in einer ca. einstündigen Betrachtung getroffen wird.
Frankfurter Kindergartenleiter/innen vermuten einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der zur Verfügung stehenden Erstklassplätze und der Anzahl der schulpflichtig werdenden Kinder und befürchten einen daraus resultierenden Einfluss auf die Rückstellungspraxis.
Daher ergeben sich einige Fragen an die Verwaltung.
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