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Bei der Bergung, Abholung und Verwahrung von Fund- und Verwahrtieren handelt es sich um eine Aufgabe der Städte und Gemeinden (Runderlass des Ministeriums des Innern von 1993). Bei der Gewährleistung dieser Aufgabe spielen allerdings auch die Tierschutzvereine eine große Rolle – wie auch eine Anhörung im Innenausschuss des Landtags am 11.4.2013 ergab.
In Frankfurt (Oder) gibt es zur Sicherstellung dieser Aufgabe eine vertragliche Vereinbarung mit einer privaten Tierpension sowie mit dem örtlichen Tierschutzverein. Allerdings endet die Unterbringung von Hunden in der Tierpension zum 31.12.2013. Aus diesem Grunde gibt es einen dringenden Handlungsbedarf.
Der Antrag wurde von der StVV bei drei Enthaltungen einstimmig beschlossen. Die Verwaltung hat eine zügige Bearbeitung zugesagt.
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