25.07.2013 Kleine Anfrage: Verteilung der Fördermittel zur Umsetzung der "Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Auf- und Ausbau  von  Netzwerken  Frühe  Hilfen  und  Familienhebammen  unter  Einbeziehung  ehrenamtlicher Strukturen seit 2012 mit Bundesmitteln. Das Land Brandenburg erhält dafür:
2012: 839.619 €,
2013: ca. 1,23 Mio € und
2014 – 2015: jeweils 1,42 Mio €.
Anschließend wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen  Unterstützung  von  Familien  einrichten.  Dafür  werden  jährlich  weiterhin kontinuierlich bundesweit 51 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Antragsberechtigt sind die im „Gesamtkonzept und Fördergrundsätze des Landes Brandenburg zur Umsetzung  der  Verwaltungsvereinbarung  „Bundesinitiative  Netzwerke  Frühe  Hilfen  und Familienhebammen  2012  –  2015  gem.  §  3  Absatz  4  des  Gesetzes  zur  Kooperation  und
Information im Kinderschutz (KKG)“ vom 12. Okt. 2012 benannten Jugendämter der Landkreise
und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg.
Der  Stadt  Frankfurt  (Oder)  stehen  damit  entsprechend  der  Aussagen  des  Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport im Jahr 2012 23.236,07 Euro und 2013bis 2015 jeweils 39.998,44 Euro zur Verfügung.

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