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Nach § 98 der Brandenburger Kommunalverfassung soll "Die Gemeinde (...) zur Steuerung ihrer Beteiligungen eine mit hierzu qualifiziertem Personal ausgestattete Stelle einrichten, die insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen hat:
(...) die Betreuung, Unterstützung und Beratung der Vertreter der Gemeinde in den Organen der Unternehmen in Angelegenheiten von grundsätzlicher rechtlicher oder finanzieller Bedeutung sowie die Gewährleistung ihrer Qualifizierung und Weiterbildung im Rahmen des aus dieser Tätigkeit resultierenden Bedarfs in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen."
Die MitarbeiterInnen der Beteiligungssteuerung erarbeiten im Rahmen dieser Mandatsbetreuung für die Aufsichtsratsmitglieder unserer kommunalen Unternehmen wertvolle Stellungnahmen und Empfehlungen, die den AR-Mitgliedern helfen sollen, sachgerechte Entscheidungen für unsere kommunalen Unternehmen aus gesamtstädtischer Sicht zu treffen.
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