12.3.2014/ 11.12.2014 Antrag StVV: Anforderungen des Landesgleichstellungsgesetzes einhalten

In der Beantwortung der kleinen Anfrage 14 AFR 2015 vom 20.2.2014 wurde auf die 1. Teilfrage, ob die Stadt Frankfurt (Oder) einen Gleichstellungsplan hat, bis heute keine Antwort durch die Stadtverwaltung gegeben. Hieraus kann geschlossen werden, dass es keinen solchen Gleichstellungsplan gibt und dieser daher noch zu erstellen ist, da es sich dabei um eine Vorschrift im LGG handelt.

Weiterhin wurde in der Beantwortung seitens der Stadtverwaltung ausgeführt, dass „die Berichterstattung über die Durchführung und Realisierung des Landesgleichstellungsgesetzes [...] terminlich bisher nicht festgelegt" sei und die Personalstatistik quartalsweise lediglich den Beigeordneten und dem Personalrat zur Verfügung gestellt wird. Damit sind jedoch nicht die Vorgaben des LGG eingehalten, die vorsehen, dass eine Berichterstattung der gewählten Vertretung vorzulegen ist und nicht nur über Personaldaten sondern auch über Maßnahmen zu berichten ist.

Auf die Frage nach der Ausstattung der Gleichstellungsarbeit der Stadt hat die Anfrage folgende Einschätzung der Stadtverwaltung ergeben: „Nicht alle Aufgaben können aus Kapazitätsgründen realisiert werden." Daher ist eine Lösung zu erarbeiten, wie dies in Zukunft sichergestellt werden kann.

Der Antrag wurde auf der Sitzung am 1.4.2014 in den Ausschuss für Gesundheit, Gleichstellung und Soziales verwiesen. Am 11.12.2014 stand der Antrag dann erneut auf der Tagesordnung der StVV und wurde mehrheitlich beschlossen. Mittlerweile hat die Verwaltung einen Gleichstellungsplan erarbeitet.

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