27.3.2014 Antrag StVV: Kinder- und Jugendbeteiligung in Frankfurt (Oder) verbessern

In Frankfurt (Oder) gibt es trotz verschiedener Initiativen in der Vergangenheit keine kontinuierliche Kultur der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der politischen Willensbildung. Durch den demografischen Wandel wird der Anteil dieser Altersgruppe immer kleiner. Damit steigt auch die Gefahr, dass ihre Bedürfnisse und Interessen immer weniger wahrgenommen werden. In einer sich ändernden Gesellschaft erwarten Kinder und Jugendliche immer stärker, dass sie angehört werden, sich beteiligen können und ihre Interessen selbstständig artikulieren und wahrnehmen können.

Die Stadt als Lebensort ist dabei für das Aufwachsen neben der Familie von großer Bedeutung. Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg spricht u.a. in § 13 von der Beteiligung der Einwohner. Damit sind nicht nur wahlberechtigte BürgerInnen, sondern alle EinwohnerInnen der Stadt/ Gemeinde gemeint. Entsprechend steht der Stadt bei der Ausgestaltung dieser Rechte ein großer Spielraum zur Verfügung. Eine Verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt.

Die Förderung der politischen Willensbildung bei Kindern und Jugendlichen ist zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft eine wichtige Aufgabe, die in Frankfurt (Oder) bisher nur unzureichend wahrgenommen wird. Die Einübung in demokratische Mitverantwortung, das frühzeitige Kennenlernen von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten bereitet einer späteren Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, den Weg bereitet und kann dazu beitragen Politikverdrossenheit abzumildern.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des gesellschaftlichen Wandels und sich ändernder Anforderungen ist die Stadt Frankfurt (Oder) deshalb aufgefordert, hier aktiv(er) zu werden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Änderung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre. Auch die bevorstehenden Wahlen im nächsten Jahr sollten Anlass sein, auf diesem Feld tätiger zu werden.

Konkret empfiehlt der Landesjugendring, dass sich die Mitgestaltungsmöglichkeiten auf folgende Bereiche erstrecken kann: Straßenverkehr in Bezug auf Sicherheit und Schutz vor Gefahren, Radverkehr, ÖPNV, Spielplätze, Spiel- und Sportflächen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Der Antrag lag nach der ersten Befassung lange im Jugendhilfeausschuss. Dort wurde eine geänderte Version befürwortet. Um einen Beschluss im Konsens zu ermöglichen haben wir diese Änderungen übernommen, so dass folgender Beschluss am 27.3.2014 getroffen wurde:

"1. Die Stadt Frankfurt (Oder) setzt sich zum Ziel, Kinder- und Jugendliche besser an den für sie relevanten Entscheidungen zu beteiligen und in die politische und gesellschaftliche Willensbildung einzubeziehen sowie bei Kindern und Jugendlichen den Mitgestaltungswillen in ihrer konkreten Lebensumwelt zu wecken und zu fördern.

2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, beispielhaft aus bestehenden Strukturen, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen oder möglich  ist, einen Bericht gegliedert nach Altersgruppen dem Jugendhilfeausschuss und der Stadtverordnetenversammlung im IV. Quartal 2014 zur Beratung vorzulegen. Dieser Bericht hat sich auf die vom Landesjugendring ausgesprochenen Empfehlungen für folgende Bereiche: Straßenverkehr in Bezug auf Sicherheit und Schutz vor Gefahren, Radverkehr, ÖPNV, Spielplätze, Spiel- und Sportflächen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen zu beziehen."

Damit gibt es aber endlich eine Grundlage für mehr Kinder und Jugendbeteiligung.

ursprünglicher Antrag

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