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Die geplanten und bereits verhandelten Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, CETA und TiSA können weitreichende Auswirkungen auf die Kommunale Daseinsvorsorge und damit den Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung haben. Dennoch werden sämtliche Verhandlungen ohne Einbeziehung der VertreterInnen der kommunalen Ebene und ohne jegliche Öffentlichkeit geführt.
Bundesländer und vor allem Kommunen werden in ihrem politischen Gestaltungsspielraum durch diese Abkommen erheblich eingeschränkt: Vergabe von Aufträgen und Subventionen, die Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen oder Vorhaben zur Rekommunalisierung sind nun Regelungsgegenstand eines internationalen Abkommens und nicht mehr nur Teil einer eigenständigen Kommunalpolitik. Eine selbstständige Entscheidung in diesen wesentlichen Bereichen der Kommunalpolitik kann zu teuren und langwierigen Gerichtsverfahren führen. Die Entscheidung einer Kommune, Dienstleistungen zu kommunalisieren, soll zukünftig gänzlich unmöglich sein.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen!
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