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Die Zeit außerhalb der Vegetationsperiode wurde in der Stadt wieder für zahlreiche grünpflegerische Maßnahmen und Baumfällungen benutzt, die bei vielen BürgerInnen aufgrund der Tiefe der Eingriffe zumindest auf Verwunderung gestoßen sind. Konkrete Rückfragen und Beschwerden gab es wegen Eingriffen in Natur und Landschaft, die möglicherweise den Grundsätzen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Schutz, Erhalt und Pflege der natürlichen Landschaft und dem Erhalt der Artenvielfalt widersprechen.
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
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