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Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat heute die umstrittene Kommunalreform gestoppt. Dazu erklärt Alena Karaschinski, Sprecherin des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen Frankfurt (Oder) folgendes:
"Im Jahr 2011, zum einstimmigen Einsetzungsbeschluss der Enquetekommission 5/2 „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020" waren sich alle Brandenburger Landtagsfraktionen einig, dass es einen grundsätzlichen Reformbedarf in den Brandenburger Verwaltungsstrukturen gab, um sie zukunftsfähig aufzustellen. Der Weg der Umsetzung der Erkenntnisse aus der Enquete-Kommission war jedoch ab dem Landtagswahlkampf 2014 begleitet von Fehlentscheidungen, Versäumnissen und handwerkliche Fehlern, in deren Folge die inhaltliche Unterstützung für das richtige Reformvorhaben Stück für Stück verloren ging. Insofern ist es richtig, dass Dietmar Woidke jetzt erstmal die Reißleine zog.
Das ändert jedoch nichts an dem grundsätzlichen Reformbedarf, und es wäre fatal, das ursprüngliche Ziel - die verbesserte Aufgabenerledigung in den Kommunalverwaltungen, verknüpft mit einer Teilentschuldung und mit der Dezentralisierung von Verantwortung und einer Stärkung der demokratischen Mitbestimmung auf kommunaler Ebene - nicht weiter zu verfolgen. Ich fordere den Oberbürgermeister dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die kommunale Familie in Brandenburg sich nun schnellstens für mehrheitlich tragfähige Wege einsetzt, die die strukturellen Probleme im Land schnell lösen. Verknüpft mit den neueren Bevölkerungsentwicklungen in der Metropolregion und dem Landesentwicklungsplan 2030 kann Frankfurt (Oder) davon nur profitieren."
Jörg Gleisenstein, Vorsitzender der Fraktion Grüne/B90 &BI Stadtentwicklung / Pirat in der Stadtverordnetenversammlung ergänzt:
„Auch nach der Rücknahme des Kreisneugliederungsgesetzes durch die Landesregierung sind die Stadt Frankfurt (Oder) und das Land Brandenburg gemeinsam gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt (Oder) wiederherzustellen.
Ich sehe das Land weiterhin in der Pflicht, eine Lösung der kommunalen Schulden auf den Weg zu bringen. Ein Entschuldungsprogramm ist dringend notwendig, um die Städte von einem Großteil der Altlasten zu befreien und einen Haushaltsausgleich in einem überschaubaren Zeitraum zu ermöglichen und so die Handlungsfähigkeit, die durch die Einkreisung versprochen wurde, herzustellen. Hierzu und zu den Anforderungen, die das Land daran knüpft, muss der Oberbürgermeister unverzüglich Gespräche mit dem Land aufnehmen.
Grundsätzlich ist noch in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg erforderlich. Die besonderen Bedarfe der Oberzentren müssen hierbei besser abgebildet werden und auch der Ausgleich der von den Kommunen zu tragenden Soziallasten muss stärker am Bedarf ermittelt werden.“
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