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Dieser Maßnahmeplan beinhaltet im Wesentlichen ausschließlich die bereits in der
Kulturentwicklungsplanung allgemein, aber zumeist ohne Verbindlichkeit in der Umsetzung dieser Rahmenplanung durch die Verwaltung, beschlossenen Inhalte. Der Antrag wurde im wesentlichen von der Verwaltung übernommen und mit großer Mehrheit in der StVV beschlossen
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]