Dieser Maßnahmeplan beinhaltet im Wesentlichen ausschließlich die bereits in der
Kulturentwicklungsplanung allgemein, aber zumeist ohne Verbindlichkeit in der Umsetzung dieser Rahmenplanung durch die Verwaltung, beschlossenen Inhalte. Der Antrag wurde im wesentlichen von der Verwaltung übernommen und mit großer Mehrheit in der StVV beschlossen
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