7.11.2013 Antrag StVV: Oder-Neiße-Radweg durchweg befahrbar halten

Im Rahmen der Haushaltsdebatte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und
Umwelt wurde berichtet, dass der Oder-Neiße-Radweg im Bereich Buschmühlenweg
südlich der Autobahnbrücke aufgrund von Hochwasserschäden nicht nur sehr in
Mitleidenschaft gezogen worden ist, sondern auch nicht mehr verkehrssicher ist. Eine
Sanierung ist aber erst für 2018 geplant.
In der Analyse zum Stadtmarketing heißt es: „Die vorhandenen Leuchttürme Frankfurts/
Slubice und der Region (...) sind stärker in den Mittelpunkt der Vermarktungsstrategie
beider Städte (und des Umlands) einzustellen und als Best Practise für Ostbrandenburg
zu entwickeln (z.B. Helenesee, ODER-NEISSE-RADWEG, Wasser-, Bildungs- u.
Kulturtourismus etc.)." (S. 23)
Ohne die Pflege und Aufrechterhaltung der vorhandenen Infrastruktur ist diese Strategie
hinfällig. Wenn das Produkt, das vermarktet werden soll, nicht mehr in akzeptablem
Zustand ist, ist jedes Marketingkonzept Makulatur. Deshalb ist es dringend notwendig, den
Oder-Neiße-Radweg dauerhaft ausreichend sicher und komfortabel befahrbar zu halten.
Zusätzlich zu einer (kostspieligen) Sanierung des Radwegs sind ergänzende Alternativen
auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen. Dies könnte in diesem Fall z.B. die Ausweisung
einer Fahrradstraße sein.
Falls darüber hinaus die Kosten dieses Radwegs von den Anliegern über
Straßenbaubeiträge mit getragen worden sind, steht die Stadt hier auch in einer
besonderen Verantwortung und Verpflichtung gegenüber ihren BürgerInnen. Und wenn die
Lebensdauer dieses Radwegs ersichtlich nicht ansatzsatzweise erreicht ist, steht die Stadt
hier in der Pflicht, den Weg über eine deutlich längere Zeit grundhaft zu erhalten.
Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob es sich um eine Fehlplanung oder falsche
Bauausführung handelt.

Die Stadtverordnete Carola Leschke stellte im Namen der CDU-Fraktion folgenden Zusatzantrag, den ich übernommen habe:

Folgende weitere Beschlusspunkte werden hinzugenommen:

4. Entsprechend dem bereits von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 beschlossenen Antrag wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung nunmehr in  der ersten Sitzung im Jahr 2014 zu berichten, welche Maßnahmen der Radverkehrskonzeption von 2007 bereits umgesetzt wurden und für die noch ausstehenden Maßnahmen einen Maßnahmenkatalog für den Zeitraum 2014 – 2017 vorzulegen. Die Maßnahmen sind nach Priorität zu ordnen und im Haushalt der Stadt in den einzelnen Jahresscheiben einzuordnen.

5. Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt wird zu dieser Sitzung eingeladen, um den Stadtverordneten in Verbindung mit der Maßnahmeabrechnung und Vorlage des Maßnahmekataloges über seine Tätigkeit zu berichten.

6. Die Integration eines Fahrradtourismuskonzeptes in das Marketingkonzept (bereits im o.g. Antrag beschlossen) ist nachzuholen.

von Jörg Gleisenstein eingereichter Antrag

der ergänzte Antrag ist einstimmig angenommen worden.

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