SATZUNG und GESCHÄFTSORDNUNG des Kreisverbandes Frankfurt(Oder) von Bündnis ‘90 /Die Grünen

1.    Die Kreismitgliederversammlung (KMV)

  • Die KMV ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Ihr obliegt die Beschlussfassung über die Satzung und über den Haushaltsplan.
  • Die KMV wählt den Kreisvorstand für zwei Jahre und entlastet ihn jährlich.
  • Die KMV wählt aus den Reihen der nicht im Kreisvorstand vertretenen Mitglieder die*den Rechnungsprüfer*in.
  • Die KMV wählt die Delegierten für Bundes- und Landesdelegiertenkonferenzen sowie den Landesparteirat.
  • Zur KMV wird in der Regel per E-Mail durch den Kreisvorstand eingeladen. Eine Ladungsfrist von vierzehn Tagen ist einzuhalten.
  • Die KMV fasst Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit. Bei Satzungsänderungen ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder nötig.
  • Über die KMV wird ein Protokoll angefertigt, insbesondere bei Beschlüssen zu Wahlen des Vorstandes und Wahlen von Delegierten.

 

2.   Der Kreisvorstand

  • Der Kreisvorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. Dazu gehören zwei Sprecher*innen und ein*e Schatzmeister*in.
  • Weitere Vorstandsmitglieder können gewählt werden.
  • Ein weiteres Vorstandsmitglied wird durch den Vorstand zur*m stellvertretenden Schatzmeister*in bestimmt.
  • Es liegt im Ermessen des Vorstandes seine Aufgaben untereinander zu verteilen und auch an Mitglieder zu delegieren. Die Verantwortung für diese Aufgaben ist nicht delegierbar.
  • Frauen und Männer sollten im Vorstand gleichermaßen vertreten sein.
  • Der Kreisvorstand ist in seiner Arbeit gebunden an die Beschlüsse der KMV, die er regelmäßig, mindestens vier Mal im Jahr, organisiert.
  • Die Beratungen des Kreisvorstandes finden nach Bedarf statt. Sie sind parteiöffentlich. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

3.   Aufgaben des Kreisvorstandes

  • Der Vorstand ist die rechtliche Vertretung des Kreisverbandes. Er ist insgesamt verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Arbeit für den Kreisverband und die Verwaltung der Finanzmittel.
  • Seine Aufgaben sind:

interne Organisation:

o   Geschäftsstellen-Organisation

o   Führen der Ablage

o   Mitgliederverwaltung

o   Integration von Neumitgliedern

o   Terminplanung

o   Organisation der KMV

o   Erstellen von Protokollen

o   Zusammenarbeit mit allen Landes- und Bundesgremien

o   Schlichtung von Streit

 

Vertretung nach außen:

o   Pressearbeit

o   Abschluss von Verträgen

o   Organisation einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der grünen Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

 

  • Aufgaben für die*den Schatzmeister*in sind:

o   Haushaltsplanung inkl. mittelfristiger Finanzplanung

o   Kontoführung

o   Erstellung des Jahresabschlusses

o   kaufmännische Abwicklung

o   weitere Aufgaben, die sich aus der Landesfinanzordnung ergeben

o   Vertretung des Kreisverbandes im Landesfinanzrat (LAFI)

 

4.   Kreisgeschäftsführer*in

  • Der Kreisvorstand hat die Möglichkeit, eine*n Kreisgeschäftsführer*in zu bestellen. Die Befugnisse und Aufgaben der*s Kreisgeschäftsführer*in sind in dem abzuschließenden Anstellungsvertrag bzw. der Stellenbeschreibung zu bestimmen. Diese Person darf nicht Mitglied des Kreisvorstands sein.
  •  Sofern keine Anstellung einer Geschäftsführung erfolgt, können die organisatorischen Aufgaben etc., durch Beschluss des Kreisvorstands auch auf ein Vorstandsmitglied übertragen werden. Für die Übernahme dieser Tätigkeit kann eine Vergütung auf Grundlage eines Vertrags erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft im Grundsatz die KMV.

 

5.   Finanzen

  • Die*der Schatzmeister*in und die*der stellvertretende Schatzmeister*in sind bei der Führung des Kontos alleinvertretungsberechtigt und kontrollberechtigt.
  • Zur Entlastung des Kreisvorstandes findet jährlich eine Rechnungsprüfung statt. Es kann stichprobenhaft geprüft werden. Der Bericht bedarf der Schriftform und muss der KMV zur Entlastungvorgelegt werden.

 

6.   Einbindungen und Kandidaturen von Nichtmitgliedern

  • Der Kreisverband begrüßt und fördert das politische Engagement von Nichtmitgliedern für Bündnis ‘90/Die Grünen und bindet diese in die politische Arbeit mit ein.
  • Nichtmitglieder, die im Namen des Kreisverbandes für ein Amt oder Mandat kandidieren, sollen sich den Inhalten des Grundsatzprogrammes verbunden fühlen.
  • Alle Amts- und Mandatsträger*innen – auch Nichtmitglieder, die auf der Liste kandidiert haben – sind angehalten, angemessene Spenden aus ihren Sitzungsgeldern und aus anderen, mit der Wahrnehmung ihrer Mandate verbundenen Einnahmen an den Kreisverband abzuführen (15%).

 

7.   Grüne Jugend

  • Die GRÜNE JUGEND Frankfurt (Oder) ist die politische Jugendorganisation des Kreisverbandes Frankfurt (Oder). Sie setzt sich zum Ziel, sich in ihrem Wirkungskreis für den Grundkonsens der Partei einzusetzen, sowie die besonderen Interessen der GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
  • Die GRÜNE JUGEND Frankfurt (Oder) organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs- und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Frankfurt (Oder) dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.
  • Die GRÜNE JUGEND Frankfurt (Oder) hat das Recht, Anträge auf der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes zu stellen und kann ein kooptiertes Mitglied in den Kreisvorstand entsenden, sofern sie nicht ein Mitglied der Kreisvorstands stellt.
  • Für ihre Arbeit stehen der GRÜNEN JUGEND finanzielle Mittel des KV zur Verfügung. Über Anträge entscheidet die KMV.

 

8.   Arbeitsgemeinschaften (AGen) des Kreisverbandes

  • Die Mitglieder des Kreisverbandes können sich zur politisch-programmatischen Arbeit in Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen. Die Mitarbeit in AGen steht auch Nichtmitgliedern offen.
  • Die AGen sind Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frankfurt (Oder). Sie werden durch Beschluss der KMV anerkannt.
  • Die AGensindder KMV rechenschaftspflichtig.
  • Der KV bezieht die AGen in seine fachpolitischen Beratungen sowie in die programmatische Arbeit angemessen ein.
  • Für ihre Arbeit stehen der AGen finanzielle Mittel gemäß Haushalt des KV zur Verfügung.
  • Jede AG wählt aus ihrer Mitte – zeitlich begrenzt – maximal zwei Sprecher*innen. Eine Wiederwahl ist möglich. Ein*e AG-Sprecher*in soll zugleich die Funktion der*s Finanzverantwortlichen wahrnehmen. Diese*r ist für die ordnungsgemäße Verwendung der der AG zustehenden Mittel aus dem Haushalt des KV verantwortlich.
  • Die Auflösung einer AG erfolgt durch Beschluss der KMV.

  

Diese Satzung und Geschäftsordnung wurde beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung am 30.05.2006 und zuletzt geändert auf der Kreismitgliederversammlung am 27.6.2018.

Termine

21.06.2023 | 19:00 Uhr | Kreismitgliederversammlung

 

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